Kontakt und Flohmarktreglement

Flohmarkt & Neuwaren 

Trudy Bühler u. Jean – Pierre Hubschmid

 Feldstrasse 33  8180 Bülach

Tel. +41 44 972 18 69 o. +41 79 665 05 05

 Fax: +41 44 972 18 79

E. Mail: napoleon@bluewin.ch

Hompage: www.hubis-flohmarkt.ch 

Handel Flohmarkt Organisation

Trudy Bühler u. Jean- Pierre Hubschmid

Feldstrasse 33

Tel. +41 44 972 18 69 o. +41 79 665 05 05

Fax: +41 44 972 18 79

E. Mail: napoleon@bluewin.ch

Hompage: www.hubis-flohmarkt.ch 

Flohmarkt – Reglement

Striktes Rauchverbot in allen Räumen in der Chliriethalle

Ihre Anmeldung wird immer schriftlich mit dem Anmeldetalon entgegen genommen! Auch per Email unter Angabe der Adresse und Tel. Nr. Die Plätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung (Poststempel) durch den Organisator zugeteilt. Telefonische Anmeldungen nur in Ausnahmefälle.


Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtig, aber nicht garantiert (Wildes aufstellen an Seitenwänden wird separat verrechnet.)


Trotz frühzeitiger Anmeldung, kann es auch Absagen geben!


Wer seinen Tisch bis 8.30 Uhr nicht bezogen hat, ohne vorherige telefonische Mitteilung verliert das Recht auf seinen Tisch. Der Organisator hat das Recht den Tisch weiter zu vermieten. 079 665 05 05 oder 076 426 55 58


Wer unentschuldigt dem Angemeldeten Flohmarkt fern bleibt, schuldet die Tischmiete oder hat kein Anspruch auf Rückzahlung.


Wer nicht Termingerecht einzahlt, verliert den Anspruch auf den Platz


Wer sich 6 Tage vor dem angemeldeten Flohmarkt abmeldet, bezahlt die Hälfte der Standmiete ausser der Platz kann weitervermietet werden.


Tischaufbau ist ab 7.00 bis 8.30 Uhr - Tischabbau beginnt um 16.00 und muss bis 17.00 Uhr beendet sein.


Wer den Platz vor 16.00 Uhr verlässt oder abräumt wird von weiteren Flohmärkten ausgeschlossen!


 Notausgänge und Besuchergänge müssen frei gelassen werden ( Polizei – Feuerwehr Sanität ) bei nicht Einhaltung erfolgt Ausschluss an folgenden Märkten.


 Neuwaren, ausser Sammler – Artikel, Kleider, Schuhe, Lebensmittel, Drogen, lebende Tiere, Waffen, Munition, Ordonnanzmässige mit Grad –und andern Abzeichen versehene Uniformen der Schweizer Armee und Polizei dürfen nicht verkauft werden. 


Kurzentschlossene Flohmärktler können ab 9.00 Uhr leere Tische durch Zuweisung  der Organisation belegen.


Abfälle werden von Ihnen entsorgt, der Platz ist Besenrein zu verlassen (ansonsten wird die Reinigung in Rechnung gestellt).


Der gemietete Tisch darf nicht ohne Erlaubnis des Organisators untervermietet werden.


Ausstellerparkplätze werden zur Verfügung gestellt. Pro Aussteller 1 Parkplatz jeder weitere wird separat verrechnet. Fr. 10.00


 Mit der Einzahlung anerkennt der Teilnehmer das Reglement     

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